Verfassungsänderung im dritten Anlauf

Die Gesamtsynode hat im dritten Anlauf die Kirchenverfassung geändert. Einstimmig beschloss die Synodalen mit einer Enthaltung, dass künftige Kirchenpräsidenten in den Ruhestand treten, wenn sie die gesetzlich geltende Altersgrenze erreichen. Diese Grenze liegt derzeit bei 67 Jahren. Bislang schrieb die Verfassung vor, dass der leitende Theologe mit 65 Jahren sein Amt abgeben muss.

Kirchenpräsident Jann Schmidt hatte an die Synodalen appelliert, der Verfassungsänderung zuzustimmen. Vor der Anstellung des neu zu wählenden Kirchenpräsidenten müsse Klarheit geschaffen werden. Der im Juni neu gewählte Kirchenpräsident wird vermutlich zum 1. November 2013 sein Amt antreten.

Zwei Mal hatte die Gesamtsynode im vergangenen Jahr verhindert, dass die Ruhestandsregelung für den Kirchenpräsidenten an die gesetzliche Regelung angepasst wird. Beide Mal erreichten die Änderungsanträge nicht die notwendige Mehrheit.

Da die Verfassungsänderung erst am 1. November in Kraft tritt, ist Schmidt nicht mehr betroffen. Er muss spätestens an seinem 65. Geburtstag am 24. Oktober 2013 in den Ruhestand gehen.

24. Mai 2013
Ulf Preuß, Pressesprecher

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